AGB

Unsere

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rantastic GmbH

für Privatveranstaltungen

 
§ 1 Vertragsvereinbarung

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt der mit der Rantastic GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung. Ein Vertrag kommt zwischen der Rantastic GmbH und dem Kunden durch Annahme eines Angebots (auf Basis einer schriftlichen Aufstellung /eines schriftlichen Angebots oder einer Mappe bzw. Preisliste) in schriftlicher Form zustande. Eine Rückbest.tigung durch die Rantastic GmbH in Form einer Auftragsbestätigung oder eines Buchungsvertrages ist nicht zwingend.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende, von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Rantastic GmbH nicht an, es sei denn, die Rantastic GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Rantastic GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

3. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Rantastic GmbH.

4. Die Rantastic GmbH kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

5. Jegliche Art von Anzeigen, die den Namen der Rantastic GmbH beinhalten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Rantastic GmbH.

6. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 01:00 Uhr, hinausgehen, kann die Rantastic GmbH zusätzliche Aufwendungen,

insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal berechnen.

7. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr.

 
§ 2 Zahlungsart

1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten, die durch den Kunden, im Auftrag oder auf Bitten des Kunden, seiner Gäste, Vertreter oder Angestellten und Gehilfen für

irgendwelche Waren oder Dienstleistungen verursacht wurden, zu übernehmen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, sofern nicht anders vereinbart, mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % des voraussichtlichen Gesamtbetrages inkl. Mehrwertsteuer zu bezahlen.

3. Nach Abschluss der Veranstaltung erhält der Kunde die Schlussrechnung. Der ausgewiesene Gesamtbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.

4. Zahlungen sind durch Überweisung auf das Konto der Rantastic GmbH zu leisten. Bezahlungen mit Schecks und Kreditkarten werden nur erfüllungshalber akzeptiert.

5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Rantastic GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.

§ 3 Haftung

1. Die Rantastic GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Rantastic GmbH auftreten, so wird sich die Rantastic GmbH auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Vorbehaltlich einer Haftung der Rantastic GmbH aus §§ 701 ff. BGB (Erbringung von Sachen bei Gastwirten) haftet die Rantastic GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Ist die Rantastic GmbH an der Erbringung seiner Leistung durch höhere Gewalt (einschließlich Brand, Streik, Krieg, Unwetter) oder andere durch den Rantastic GmbH nicht zu vertretene Ereignisse gehindert oder ist absehbar, dass eine Hinderung eintritt, so sind die Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht in diesen Fällen, ein Schadenersatzanspruch, gleich aus welchem Rechtsgrunde, nicht zu.

3. Der Kunde haftet der Rantastic GmbH gegenüber für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden, seiner Gäste, Mitarbeiter, Vertreter oder Gehilfen versursacht werden.

4. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Rantastic GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der gebuchten Leistung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Rantastic GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5. Die Anbringung von Dekorationsmaterialien oder Ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen in der Rantastic außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Rantastic GmbH und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht unverzüglich nach Ende der Veranstaltung entfernt werden, erfolgt eine Lagerung in der Rantastic, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, berechnet wird. Zurückgelassener Abfall kann auf Kosten des Kunden von der Rantastic GmbH entsorgt werden.

6. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.

7. Die Rantastic GmbH behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen und dem Kunden die Anzahlung zurückzuzahlen, falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass sich die geplante Veranstaltung nachteilig auf den Betrieb der Rantastic GmbH auswirkt oder die anderen Gäste dadurch belästigt werden. Bei berechtigter Absage stehen dem Kunden weitere Ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht zu.

8. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem zum Haus gehörenden Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Rantastic GmbH. Die Location haftet nur gemäß den Regelungen des Mietrechts und nur für unmittelbare und vorhersehbare Schäden am Fahrzeug und Zubehör. Der Schaden muss unverzüglich, spätestens jedoch beim Verlassen des Grundstücks, gegenüber der Rantastic GmbH geltend gemacht werden.

9. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlichrechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere die GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

§ 4 Stornierungen/Stornierungskosten

1. Jede Art der Stornierung muss schriftlich erfolgen.

2. Im Falle der Stornierung durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, den folgenden prozentualen Anteil der Preise der von ihm bestellten Räumen und

Tagungspauschale/Leistungen zu tragen, soweit er nicht einen geringeren Schaden der Rantastic GmbH nachweisen kann. Bei Annullierung von bestellten Räumen oder sonstiger Leistungen (Tagungen, Festlichkeiten, Hochzeiten) Anzahl der Tage bis zur Veranstaltung und Stornierungsgebühr:

bis 150 T. Angefallene Arbeits- & Beratungszeit á 60€ die Stunde sowie eventuell

entstehende Stornierungskosten extern gebuchter Dienstleister

bis 90 T. 40 %

bis 60 T. 50 %

bis 30 T. 70 %

bis 7 T. 80 %

danach 100 %

3. Veranstaltungen (Tagungen, Festlichkeiten) können vom Kunden nur storniert werden, wenn gleichzeitig auch die gebuchten Räumlichkeiten storniert werden. Eine isolierte Stornierung der Veranstaltung oder erweiterter Location Nutzung ist unzulässig.

4. Sollte der vertraglich vereinbarte Termin für die Vorauszahlung durch den Kunden um mehr als fünf Tage überschritten werden, ist die Rantastic GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall ist die Rantastic GmbH berechtigt, die vorstehend unter § 4, 2 für den Fall der Stornierung des Vertrages berechneten Kosten  Stornokosten) als Schadenersatz unter den dort genannten Voraussetzungen geltend zu machen.

§ 5 Teilnehmerzahl

1. Die vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahlen werden der Rantastic GmbH garantiert und können um höchstens 10 % unterschritten werden, sofern der Kunde die Unterschreitung bis spätestens sieben Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin schriftlich mitteilt. Bei später mitgeteilten oder nicht angekündigten Unterschreitungen der vereinbarten Teilnehmerzahl schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung für die garantierte Teilnehmerzahl. Dies gilt nicht, sollte eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart sein. In diesem Fall wird nur die Vergütung für die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl zur Zahlung fällig.

2. Bei Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl wird die Vergütung für die Tagespauschale unter Zugrundelegung der tatsächlichen Teilnehmerzahl berechnet. Überschreitungen der vereinbarten Teilnehmerzahl – im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Kapazitäten – sind der Rantastic GmbH vorab mitzuteilen und bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Rantastic GmbH.

§ 6 Datenschutz

1. Wir gewährleisten bei der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nur für den betrieblichen Zweck innerhalb der Rantastic GmbH erfolgt.

2. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls Ihre personenbezogenen Daten (natürliche und juristische Personen) beim Inkasso-/Wirtschaftsunternehmen für den Bereich der Bonitätsprüfung zu erfragen.

§ 7 Sonstiges

1. Soweit der Kunde im Rahmen seiner kaufmännischen Tätigkeit bei Abschluss von Vereinbarungen handelt, gilt als Erfüllungsort und als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort der Rantastic GmbH als vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

2. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages –einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.